Verzicht auf Gewinnabführung des Campingplatzes und Kahler Seenbäder

Verzicht auf Gewinnabführung des Campingplatzes und Kahler Seenbäder
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
 
hiermit stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag auf Verzicht der Gewinnabführung des Campingplatzes und Kahler Seenbäder in den unten als Beschlussvorschlag dargestellten Varianten.
In der Werksausschusssitzung vom 04.07.2017 wurde der Tagesordnungspunkt Gewinnabführung der Eigenbetriebe „Campingplatz und Kahler Seenbäder“ für die Jahre 2014 und 2015 behandelt. Der in den  beiden Jahren erzielte Gewinn beläuft sich auf € 256.853,36 und wird laut Abführungsvertrag an die Gemeinde Kahl  überwiesen. Nach den Beschlüssen des Werkausschusses in den vergangenen Monaten wird am Kahler Campingplatz das alte Westgebäude abgerissen. Es entsteht ein Neubau  mit Duschen, Wasch- und Wickelgelegenheiten. Selbstverständlich werden auch  behindertengerechte Toiletten und Duschen etc.  eingebaut. Ebenso wird es hier eine weitere Kasse für den Zutritt auf das Seegelände geben. Die Investitionskosten werden mit  350.000,- € veranschlagt.  
In unserer Fraktionssitzung stellten wir uns  die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, die Gewinnabführung auszusetzen und stattdessen den Gewinn für die Investitionen zu nehmen? Wir meinen „Ja“!
Vorteil: Steuerersparnis von ca. 48.000,- € und Kreditkostenersparnis von mindestens 30.000,- € bei der vollständigen Belassung des Gewinnes im Campingplatz und Kahler Seenbäder.
Berechnung: Durch diese von uns beantragte Maßnahme hat der „Campingplatz und Kahler Seenbäder“ Finanzmittel von ca. 257.000,- €, plus € 48.000,- aus der Auflösung der Kapitalertragsteuer für die Jahre 2014 und 2015. Das ergibt eine Gesamtsumme von ca. 305.000,- €. Somit fehlen dem „Campingplatz und Kahler Seenbäder“ zur Gesamtfinanzierung des Projektes ca. 45.000,- – 50.000,- €. Diese könnten im Jahre 2017 und 2018 sicherlich erwirtschaftet werden, so dass die Gewinne in diesem oder in diesen Jahren entsprechend reduziert werden müssten. Im Verhältnis zu den Kreditkosten von angenommenen 30.000,- €, um die die
  Abführung an die Gemeinde Kahl die nächsten 10 – 15 Jahre (also ca. 2.500,- bis 3.000,- p.a.) geringer ausfällt, wird sich der geringere Abführungsbetrag saldiert auf ca. 20.000,- in der Summe reduzieren.  
Finanzpolitische Lage der Gemeinde:  In der Finanz- und Verwaltungsausschusssitzung hat der Kämmerer Herr Löffler dem Ausschuss dargelegt, dass im ablaufendem Haushaltsjahr nach Stand Juli 2017 mit einem um ca. 1 Mio. Euro höheren Abschluss zu rechnen ist. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Bemerkenswert ist jedoch die um ca. 618.000,- € höhere Schlüsselzuweisung des Landes für 2017.  Im jüngsten Finanz- und Verwaltungsausschuss wurde eine um ca. 397.000,- höher Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt beschlossen bzw. dem Gemeinderat vorgeschlagen. im Vermögenshaushalt reduziert sich die Entnahme aus den Rücklagen um ca. 190 Tsd. Euro.  
Fazit:  Bei Verzicht der Gemeinde Kahl  auf die Abführung der Gewinne des Eigenbetriebs „Campingplatz und Kahler Seenbäder“ wird die Kapitalertragsteuer gespart und auch die Kreditkosten können entfallen oder zumindest reduziert werden. Das ist sicherlich die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
Als Beschluss können wir uns drei Varianten vorstellen:
1. Der Gemeinderat verzichtet auf die Gewinnabführung 2014 und 2015 und den entsprechenden Anteil zur Restfinanzierung des Westgebäudes von  bis zu 350.000,- € (ca. 45.000, – bis 50.000,- €) 2. Der Gemeinderat verzichtet auf die Gewinnabführung 2014 und 2015. 3. Der Gemeinderat verzichtet auf die Gewinnabführung 2015.
Uns ist bekannt, dass zwischenzeitlich die Gewinnabführung 2014 stattgefunden hat, dennoch ist es uns wichtig den Gesamteffekt hier darzustellen. Wir wissen auch, dass diese Investition des Gewinnes eine einmalige Angelegenheit ist und nur für nach nach 1, 2 oder 3. beschlossene Varianten gilt. Auch möchten wir darauf hinweisen, dass ein Verzicht der Gewinnabführung den Haushalt 2017 nicht tangiert, „lediglich“ die Liquidität der Gemeinde ist davon betroffen.
Wir bitten um Zustimmung einer der Varianten.
Vielen Dank!
Hans-Dieter Manger
Gemeinderat   Bündnis 90 / Die Grünen

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