Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindeverwaltung,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir beantragen die Veröffentlichung der Protokolle die in öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates bzw. der Ausschüsse verfasst wurden unter Einbehaltung der datenschutzrechlichen Bestimmungen.
Neben dem Abdruck im Gemeindeblatt werden die Protokolle auch auf die Internetseite der Gemeinde gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Hein, Fraktionsvorsitzende
Bündnis 90 / Die Grünen im Kahler Gemeinderat
Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2020 Seite 11
Veröffentlichung der öffentlichen Protokolle des Gemeinderates und der Ausschüsse – Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.11.2020
Auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.11.2020 wird Bezug genommen. Die Protokolle des Gemeinderates bzw. der Ausschüsse aus öffentlichen Sitzungen sollen unter Einbehaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im gemeindlichen Mitteilungsblatt sowie auf der Internetseite veröffentlicht werden. Begründet wird der Antrag mit dem bestehenden Interesse der Öffentlichkeit an der Arbeit der Gremien. Die Verwaltung sieht bei gewissenhafter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Belange keine Bedenken zur Umsetzung dieses Antrages. Im Falle der Zustimmung erhält § 33 der GeschOGR eine entsprechend ergänzende Regelung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.11.2020, dass zukünftig die Protokolle aus öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates bzw. dessen Ausschüsse sowohl auf der Homepage der Gemeinde als auch im gemeindlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht werden. Die datenschutzrechtlichen Belange sind hierbei zu berücksichtigen. Dementsprechend erhält § 33 der Geschäftsordnung des Gemeinderates einen neuen Absatz 6 mit folgendem Wortlaut:
„Die Niederschriften über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates und dessen Ausschüsse werden nach Fertigstellung auf der gemeindlichen Homepage sowie im gemeindlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht. Bei der Veröffentlichung ist darauf hinzuweisen, dass die Niederschriften unter dem Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Gremien stehen.“
Einstimmig beschlossen Ja 21 Nein 0