Ganztagsbetreuung in der Kaldaha-Schule

Gemeinsamer Antrag mit CSU und SPD

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CSU und der SPD zum
weiteren Vorgehen bezüglich der Ganztagsbetreuung in Kahl

Beginnend mit dem Schuljahr 2026/2027 entsteht ein Rechtsanspruch auf eine
Ganztagsbetreuung für Schulkinder an den Grundschulen in Bayern. Ab dem Schuljahr
2029/2030 gilt dieser für alle vier Jahrgangsstufen der Grundschule. Dieser Rechtsanspruch
setzt sich auch während der Ferienzeit fort. Zulässig ist lediglich eine Schließzeit von maximal 4
Wochen/ 20 Tagen pro Schuljahr, diese Schließzeiten sind in den Ferien einzuplanen.
Schon seit längerem beschäftigt sich der Gemeinderat Kahl mit Planungen zum Umbau und
Sanierung der Grundschule. Hierfür sind im Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 70.000€ zur
Planung und Konzepterstellung vorgesehen. Wie von Bürgermeister Seitz am 28.02.2023
mittgeteilt benötigen die Planer für die weiteren Planungen zum Umbau der Grundschule eine
genaue Information über das angedachte Betreuungskonzept. Durch den Landkreis
Aschaffenburg wurden verschiedene Betreuungsmodelle vorgestellt, diese gingen den
Mitgliedern des Gemeinderats am 24.03.2023 zu.
Die Gemeinde Kahl betreibt seit vielen Jahren die Mittagsbetreuung als Abrundung des
Schultages. Das Modell der Mittagsbetreuung hat sich in vielen Jahren bewährt und Kahl war in
vielerlei Hinsicht Vorreiter bei der Umsetzung der Betreuung. Die Weiterentwicklung der
Gesellschaft mit neuen Problemen und Herausforderungen zeigt allerdings auch, dass die
pädagogischen Anforderungen an die Betreuung der jüngsten Schüler und Schülerinnen immer
mehr in den Fokus rücken. Dies umfasst z.B. die Unterstützung bei Hausaufgaben aber auch die
individuelle Förderung der Schüler und Schülerinnen. Das Modell der Mittagsbetreuung kann
diese Ansprüche nur teilweise abdecken.
Antrag:
Wir beantragen daher hinsichtlich des künftigen Betreuungsmodells und für das weitere
Vorgehen im Rahmen der Planungen zum Umbau der Schule:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Einführung der Ganztagsbetreuung auf Basis des
    flexiblen Kooperativen Ganztags Modells spätestens zum Schuljahr 2026/2027.
  2. Die weitere Planung der Umbaumaßnahmen oder nötiger Erweiterungsbauten erfolgt
    gemäß der Raumsummenplanung für das Modell Kooperativer Ganztag unter der
    Annahme von 240 Betreuungsplätzen im Schuljahr 2029/2030. Diese Zahl liegt der
    Annahme von 75 Schülern pro Jahrgang und einer Betreuungsquote von 80% zu Grunde.
  3. Die Verwaltung prüft alle Fördervoraussetzungen für das Modell Kooperativer Ganztag
    und den damit verbundenen Umbaumaßnahmen und stellt die notwendigen
    Förderanträge.
  4. Die Einstellungsvoraussetzungen für neu eingestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
    sind so zu gestalten, dass diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hinsichtlich der
    pädagogischen Voraussetzungen auch im Modell Kooperativer Ganztag eingesetzt
    werden können. Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, welche diese
    Voraussetzungen heute noch nicht erfüllen, ist eine entsprechende Weiterqualifikation
    bis zum Schuljahr 2026/2027 vorzusehen und anzubieten.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt mit möglichen Trägern des Kooperationsmodells
    Gespräche zu führen oder alternativ die Voraussetzung für eine Trägerschaft in
    Eigenregie durch die Gemeinde Kahl zu prüfen.
  6. Die Brandschutzertüchtigung des Bestands ist in den weiteren Planungen zu
    berücksichtigen.
    Wir bitten um Zustimmung.
    Jonas Hein
    Sylvia Hein
    Brunhilde Basilius-Fiebig

Ergebnis:

Der Antrag ist Dank der Initiative und der guten interfraktionellen Zusammenarbeit der Gemeinderät*innen Jonas Hein (CSU), Sylvia Hein (Grüne), Bernhard Bergmann (CSU) und Stephan Pösse (Grüne) erarbeitet worden und von den Fraktionen der Grünen, CSU SPD unterstützt worden.
18.07.2023
Mit 18 gegen 1 Stimme im Gemeinderat beschlossen.