Anfrage „Gemeindeeigene Wohnungen“ zum Bau- und Umweltausschuss am 28.02.2023

Aktuelle Anfrage zum BUA am 28.02.2023

Betreff: Gemeindeeigene Wohnungen in der Weingartenstraße 7-11

Im Finanz- und Verwaltungsausschuss am 14.11.2022 wurde unter ToP. Ö3.3 beschlossen 25.000 €
für die Überplanung der Wohnungen in der Weingartenstraße in den Haushalt für 2023 einzustellen.
Der Beschlussvorlage lag eine Zusammenfassung eines Gutachtens des Architekturbüro Möller,
Goldbach bei. Dazu bitte wir folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie ist der Stand bei der Vergabe des Überplanungsauftrag für die gemeindeeigene
    Wohnungen in der Weingartenstraße 7-11?
  2. Bei dem Gutachten, dass zu dem Schluss kommt, dass eine Sanierung der Wohnungen nicht wirtschaftlich ist. Das ist in der „Zusammenfassung“ nicht ausreichend begründet. Daher folgende Nachfragen:
    2.1
    .
    Das Gutachten spricht von geringen Geschosshöhen in den Kellern. Wie hoch ist denn
    die Deckenhöhe und welche Nutzung haben die Keller? Je nach Nutzungsart sollte auch nach einer Dämmung eine geringe Geschosshöhe akzeptabel sein und jedenfalls nicht als Argument für einen Abriss herhalten.
    2.2
    .
    Im Gutachten wird ausgesagt, dass die Heizung auf Fußbodenheizung umgebaut werden muss, um mit Wärmepumpen heizen zu können. Tatsächlich gibt es im Markt ein schnell wachsendes Angebot an Wärmepumpenheizungen, die genügend Vorlauftemperatur für Wandheizkörper aufbringen. Damit kann auf einen Sonderbau beim Estrich verzichtet werden. Noch günstiger könnte es sein, mit einer normalen, also mit niedriger Vorlauftemperatur arbeitenden Wärmepumpenheizung und größeren Heizkörpern in mit Vollwärmeschutz sanierten Gebäuden zu arbeiten. Bitte um Klärung.
    2.3.

    Das Gutachten fordert Fenster nach ENEV. Die ENEV ist nicht mehr Stand der Technik, an ihre Stelle ist die GEG 2020 getreten. Die Fenster müssen entsprechend GEG 2020 ausgeführt werden.
    2.4
    .
    Der Gutachter schreibt, dass eine Aufdach- oder Zwischensparrendämmung hergestellt werden muss. Es ist jedoch nicht beschrieben, wie die Dachböden genutzt werden. Je nach Nutzung kommt auch eine Dämmung der Fußböden der Dachgeschosse in Frage, bei dem das vorhandene Dach erhalten werden kann.
    2.5
    .
    Eine Lüftungsanlage müsste bei einer Sanierung nicht zwangsläufig als zentrale Anlage ausgeführt werden. Mit einer dezentralen Lösung, z.B. als Pull&Push-Lüftung kann der Aufwand etwa bei der Brandschottung verringert werden und die geringen Geschosshöhen fallen nicht ins Gewicht.
    2.6
    .
    Weiter spricht das Gutachten von statischen Problemen, die durch einen Neubau besser gelöst werden könnten. Die Art der statischen Probleme, bzw. deren Auswirkungen werden jedoch nicht beschrieben. Bitte nachreichen.
    2.7.

    Das Gutachten geht auch nicht darauf ein, dass es sich bei dem Gelände um aufgefüllten Grund nach einem Kohletagebau handelt. Dies würde bei einem Neubau zu Mehraufwand führen. Ein Bodengutachten ist dringend erforderlich. Eigentlich schon, um die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus zu beurteilen.
    2.8.

    Zu welchem Ergebnis bezüglich der wirtschaftlichen Sanierbarkeit kommt der Gutachter, wenn er auch die Lebenszykluskosten sowie die graue Energie berücksichtigt.
    2.9.

    Seit Januar 2023 werden Neubauten deutlich weniger gefördert, Einzelmaßnahmen für die energetische Sanierung im Bestand jedoch um so besser, gerade auch für Kommunen. Wie fällt die Beurteilung aus, wenn auch Zuschussmöglichkeiten berücksichtigt werden?
  3. Das Gutachten geht nicht darauf ein, ob es möglich ist die vorhandenen Gebäude aufzustocken. Bitte noch eine Aussage dazu.

Wir bitte die Verwaltung um einen Bericht.

Mit den besten Grüßen
Stephan Pösse

Bündnis 90/Die Grünen, OV Kahl am Main
Gemeinderatsfraktion
Stephan Pösse, stellv. Fraktionssprecher