Jürgen Schütz

Die Kahlauen sind von Bebauungen frei zu halten, insbesondere das Gebiet „Südlich Sandmühlweg“ muss im Falle eines Hochwassers als Rückhaltefläche zur Verfügung stehen. Die Kahl darf durch keinerlei weitere Eingriffe in ihrer ökologischen Funktion gestört werden.