Jürgen Schütz

Die Kahlauen sind von Bebauungen frei zu halten, insbesondere das Gebiet „Südlich Sandmühlweg“ muss im Falle eines Hochwassers als Rückhaltefläche zur Verfügung stehen. Die Kahl darf durch keinerlei weitere Eingriffe in ihrer ökologischen Funktion gestört werden.

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehme bitte der Datenschutzerklärung.